Geldauflagen und Bußgelder

Als Richter, Richterin, als Mitarbeiterin und Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft oder einer Finanzbehörde können Sie mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern an den Franzisksutreff beitragen zum Gelingen unseres Angebotes für arme und wohnungslose Menschen.

Wir erfüllen zuverlässig und transparent alle Voraussetzungen, die für die Zuweisung von Geldauflagen wichtig sind:

  • Die Franziskustreff-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt,
  • schnelle und transparente Abwicklung gemäß aller Datenschutzbestimmungen,
  • sofortige Benachrichtigung über Höhe und Verwendung eingehender Zahlungen,
  • separates Geldauflagenkonto (keine Ausstellung von Spendenquittungen),
  • ausschließliche Verwendung der Gelder für unseren Satzungszweck 

Konto für Geldauflagen:
Franziskustreff Stiftung
Bank für Orden und Mission
Zweigniederlassung der Wiesbadener Volksbank eG
IBAN: DE86 5109 0000 0077 0316 00,  BIC: WIBADE5W

Geldauflagen-Material
Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterial zu Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie Informationen über die Arbeit des Franziskustreffs zu.

Informationen für Zahlungspflichtige

Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen für sie zusammengestellt, die Ihnen bei der korrekten und fristgerechten Überweisung helfen. Die Franziskustreff Stiftung ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und arbeitet vertrauensvoll mit Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen.

  • Die Franziskustreff Stiftung darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen. 
  • Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.
  • Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung.
  • Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, die Zahlung Ihrer Auflage zuzuordnen und sie dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
  • Überweisen Sie Ihr Bußgeld bitte ausschließlich auf unser Bußgeld-Sonderkonto:
    Franziskustreff Stiftung
    Bank für Orden und Mission
    Zweigniederlassung der Wiesbadener Volksbank eG
    IBAN: DE86 5109 0000 0077 0316 00,  BIC: WIBADE5W

Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir Menschen in Not helfen können.  

Sprechen Sie uns an

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zum Thema "Zuwendungen für die armen und obdachlosen Menschen" haben. Unser Wohltäter-Telefon: 069 297296-40.