Franziskustreff-Stiftung

Die Franziskustreff-Stiftung wurde von der deutschen Kapuzinerprovinz als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Die Stiftung bewahrt das Erbe von Bruder Wendelin, dem Gründer des Franziskustreffs im Kapuzinerkloster Liebfrauen in Frankfurt am Main. 

In der Stiftungssatzung heißt es:
  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Zweck der Stiftung ist

    a.
    die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 AO) und der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO), d. h. die planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen. Die Sorge kann sich auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstrecken und Vorbeugung oder Abhilfe bezwecken;

    b. 
    die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die finanziell hilfsbedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung sind;

    c.
    die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
  4. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

    a.
    den Betrieb des Franziskustreffs, einer Einrichtung, die von Bruder Wendelin Gerigk in der Deutsche Provinz der Minderen Brüder Kapuziner, Körperschaft des öffentlichen Rechts, gegründet wurde. Der Franziskustreff bietet in der Tradition des franziskanischen Ordens der Minderen Brüder Kapuziner zahlreichen wohnungslosen und armen Mitmenschen in der Innenstadt von Frankfurt am Main ein reichhaltiges Frühstück in gastlicher Atmosphäre an. Für die Qualität dieses Angebotes sorgt hauswirtschaftliches Fachpersonal, das Aushilfskräfte und zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer anleitet. Der Franziskustreff ist an jedem Werktag und auch an kirchlichen Feiertagen, wie z. B. Weihnachten, Ostern, Neujahr und Pfingsten, geöffnet, um andere Einrichtungen in Frankfurt am Main zu entlasten. Im Franziskustreff werden arme und obdachlose Menschen auch fachlich sozial beraten und kulturell gefördert. Außerdem werden diesen Personen durch geeignete Maßnahmen Schritte aus der Armut in ein selbständiges Leben in Würde ermöglicht. Der Franziskustreff arbeitet in einem Netzwerk sozialer Einrichtungen, die sich in der Region Frankfurt am Main für arme und obdachlose Menschen einsetzen, z. B. Caritasverband und Diakonisches Werk. Er bringt die Anliegen, die aus der Begegnung mit den armen und obdachlosen Gästen vor Ort entstehen, durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit in den gesellschaftlichen Dialog ein;

    b.
    den Betrieb von Einrichtungen mit dem Schwerpunkt bei der Essensausgabe für Obdachlose und arme Menschen nach dem Vorbild des Franziskustreffs;

    c.
    die Förderung armer und obdachloser Menschen durch finanzielle Zuwendungen. Die Mittel der Stiftung sollen zunächst für die in § 2 Absatz 4 lit. a genannten Maßnahmen eingesetzt werden und erst dann, wenn noch genügend Mittel verbleiben sollten, für die Maßnahmen gem. § 2 Absatz 4 lit. b und lit. c verwendet werden.
  5. Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung.
  6. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

"Wenn Gott uns die Armen schickt, dann sorgt er auch für sie."

Bruder Wendelin, † 2010